Eine Frau ersticht ihren Mann, weil sie glaubt, er wolle sie angreifen. An dem Tag, an dem er seinen Sohn getötet hat, wollte der Täter eigentlich auch seine Lebensgefährtin ermorden. Einer tötet die Lebenspartnerin, die ihn verlassen will. Ein Mann, der seiner dominanten Frau nicht sagen kann, dass er beruflich am Ende ist, tötet sie im Gefühl aus dem Gefühl seines Bankrotts heraus. Die Mehrzahl der Tötungen von Menschenhand gelten dem Intimpartner. In den klassischen Dramen und in der Oper tötet z.B. MEDEA ihre Kinder, um ihren untreuen Geliebten dort zu verletzen, wo er verletzbar ist: Sie vernichtet ihm seine Nachkommen. Am Schluss von CARMEN von Bizet und im Drama WOZZEK von Büchner tötet der verlassene Mann das Liebste, was er hat: “Du gehörst mir nicht und auch keinem Anderen” – das sind die letzten Worte des Wozzek. Der langjährige Chef der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, in der ersten Reihe der Gerichtspsychiater in Schwurgerichtsprozessen, berichtet aus seiner Praxis. Was unterscheidet Mord und Totschlag? Was bedeuten die Tatbestandsmerkmale “Heimtücke” und “Mordlust”? Wie geht der Psychiater mit solchen Begriffen des Gesetzes um? Begegnung mit Prof. Dr. med. Dr. h.c. Andreas Marneros.
Erstausstrahlung am 29.09.2013